| Staatlich geförderte Unternehmensberatung für Arztpraxen
Seit 01.07.2008 sind neue Richtlinien zur von Unternehmensberatung für Arztpraxen in Kraft und ich möchte hier die wichtigsten Fragen zusammenstellen und beantworten:
A. Welche Beratungen werden gefördert?
1. Allgemeine Beratungen:
Für alle, die länger als 1 Jahr niedergelassen sind, steht eine Förderung von 50% der Beratungskosten zur Verfügung, aber auch mit der Höchstgrenze von 1.500€ je Beratung.
Gefördert werden die sog. „Allgemeine Beratungen“ zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
2. Spezielle Beratungen:
Gefördert werden aber auch "Spezielle Beratungen". Für Arztpraxen ist sicher besonders interessant, dass die Einführung eines Qualitätsmanagements gefördert wird. Darüberhinaus sind auch Arbeitsschutzberatung oder Kooperationsberatungen, wie die Umwandlung in eine Gemeinschaftspraxis oder MVZ, ebenfalls förderungsfähig.
B. Kann die Förderung mehrfach beantragt werden?
Ja, und zwar für thematisch getrennte Beratungen. Wenn z.B. zuerst die Praxisorganisation unter die Lupe genommen wird und später beispielsweise die Praxiskosten. Diese Beratungen dürfen nicht gleichzeitig durchgeführt werden, sondern müssen in sich abgeschlossen sein. Dadurch kann bis zu 3.000 € Förderung beantragt werden. In begründeten Fällen kann sogar darüberhinaus gefördert werden, was aber mit einer Leitstelle abgesprochen werden muß.
C. Gibt es Ausschlusskriterien?
Ja, wenn die Praxis mehr als 50 Mio. Euro Umsatz erwirtschaftet oder mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigt.
Das trifft wohl - wenn überhaupt - MVZ oder Kliniken.
D. Wie ist der Ablauf?
1. Es wird eine Beratung in Auftrag gegeben und durchgeführt.
2. Sie erhalten einen schriftlichen Bericht über diese Beratung, der gewisse Kriterien (Istaufnahme, Schwachstellen, Maßnahmenkatalog) erfüllen muß.
3. Die Honorarforderung des Beraters muß beglichen sein.
4. Sie fordern ein Antragsformular für den Zuschuss bei einer Leitstelle an.
5. Sie geben den ausgefüllten Antrag mit einer Kopie des Beratungsberichtes und einem Beweis für die Zahlung der Honorarforderung bei der Leitstelle ab.
6. Daraufhin erhalten Sie relativ kurzfristig die Förderung erstattet.
Natürlich kann die Beauftragung und die Anforderung eines Antrages zeitgleich erfolgen.
E. Werden auch Ihre Diskettenanalysen gefördert?
Ja, ich habe dies prüfen lassen und es wurde bestätigt, dass diese die geforderten Kriterien erfüllen. Natürlich werden auch meine anderen Beratungen, wie Praxisorganisationsberatung, Patientenbefragung oder betriebswirtschaftliche Beratung gefördert.
F. Wo bekomme ich die entsprechenden Unterlagen bzw. Merkblätter?
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
Mohrenstraße 20/21
10117 Berlin
Tel.: +49 30 20619-341
Fax.: +49 30 20619-59-341
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